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   LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19   

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LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19 (https://dejure.org/2020,26565)
LG München I, Entscheidung vom 10.09.2020 - 7 O 8818/19 (https://dejure.org/2020,26565)
LG München I, Entscheidung vom 10. September 2020 - 7 O 8818/19 (https://dejure.org/2020,26565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PatG § 10 Abs. 1, § 139 Abs. 1; EPÜ Art. 64 Abs. 1; AEUV Art. 101
    Technologiezugang bei standardessentiellen Patenten in Wertschöpfungsketten

  • rewis.io

    Leistungen, Patent, Schadensersatz, Erfindung, Schadensersatzanspruch, Patentanspruch, Patentverletzung, Klagepatent, Werbung, Unterlassung, Technik, Anspruch, Neuheit, Offenbarung, Stand der Technik, marktbeherrschende Stellung, Aussetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagepatent betreffend Vorrichtungen (Basis- und Mobilstationsvorrichtung) und ein Verfahren zur Anforderung von Uplink-Synchronisation ("uplink synchronization requesting")

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    Auszug aus LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19
    b) oder wenn er dem Zulieferer zwar ein Lizenzangebot unterbreitet hat, dieser jedoch das Angebot nicht angenommen, sondern seinerseits nach Maßgabe des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juli 2015 (C-170/13) ein Gegenangebot unterbreitet sowie - sofern dieses vom SEP-Inhaber abgelehnt wurde - Sicherheit geleistet und Rechnung gelegt hat,.

    unverändert, d.h. erweist sich das Vorgehen des SEP-Inhabers unter den genannten Bedingungen als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, auch wenn der Abnehmer sich nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 16. Juli 2015 (C-170/13) bereit erklärt, eine Lizenz unter FRAND-Bedingungen zu nehmen und im Verhältnis zwischen SEPInhaber und Abnehmer eventuell die weiteren Verhandlungsschritte nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in der Sache C-170/13 erfolgt sind?.

    Ein Patentinhaber, welcher sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation verpflichtet hat, Lizenzen an einem standardessentiellen Patent (SEP) zu FRANDBedingungen zu erteilen, kann seine durch das SEP vermittelte marktbeherrschende Stellung durch die Erhebung einer Verletzungsklage missbrauchen, wenn und soweit diese geeignet ist zu verhindern, dass dem Standard entsprechende Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt erhältlich bleiben (vgl. EuGH GRUR 2015, 764 - Huawei Technologies/ZTE; BGH GRUR 2020, 961 Rn. 68 - FRAND-Einwand).

  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    Auszug aus LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19
    Ein Patentinhaber, welcher sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation verpflichtet hat, Lizenzen an einem standardessentiellen Patent (SEP) zu FRANDBedingungen zu erteilen, kann seine durch das SEP vermittelte marktbeherrschende Stellung durch die Erhebung einer Verletzungsklage missbrauchen, wenn und soweit diese geeignet ist zu verhindern, dass dem Standard entsprechende Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt erhältlich bleiben (vgl. EuGH GRUR 2015, 764 - Huawei Technologies/ZTE; BGH GRUR 2020, 961 Rn. 68 - FRAND-Einwand).

    Als missbräuchlich können insoweit grundsätzlich Klageanträge in Betracht kommen, die auf Unterlassung, Rückruf und Entfernung von Produkten oder auf Vernichtung gerichtet sind (vgl. BGH GRUR 2020, 961 Rn. 68 - FRAND-Einwand m. w. N.).

  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Auszug aus LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19
    Die Kammer setzt den Rechtsstreit gleichfalls nicht entsprechend § 148 ZPO aus, um das vom Bundeskartellamt im Schreiben vom 24. Juni 2020 an die Kammer i. V. mit Schreiben des Bundeskartellamts im Verfahren vor dem Landgericht Mannheim zwischen Nokia Solutions and Networks Oy und Daimler AG (Az. 2 O 34/19) angeregte sowie das von den Nebenintervenientinnen C.1 und C.2 beantragte Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 2 AEUV durchzuführen.
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19
    Anderenfalls würde man dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beimessen, die ihm nach dem Gesetz gerade fremd ist (BGH GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug).
  • OLG München, 27.03.1997 - 28 U 2631/96

    Rücktritt von einem Kaufvertragüber Miteigentum an Wohngebäuden ; Geltendmachung

    Auszug aus LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19
    Die verbleibenden 500.000 EUR des Gegenstandswerts sind mangels Angaben der Parteien für die übrigen Nebenintervenientinnen in gleicher Höhe festzusetzen, weil der (verbleibende) Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache übereinstimmt, wenn der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Sachanträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei (OLG München NJW-RR 1998, 420, 421).
  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19
    Mittlerweile ist höchstrichterlich anerkannt, dass im Ausnahmefall eine Einschränkung der Unterlassungspflicht geboten sein kann, wenn die sofortige Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs unter Berücksichtigung der Interessen von Patentinhaber und Verletzer eine unverhältnismäßige, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigte Härte darstellte und daher treuwidrig wäre (vgl. BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16

    Datenpaketverarbeitung - Patentrechtlicher Schadensersatz: Missbrauch einer durch

    Auszug aus LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19
    Einerseits ist es zwar grundsätzlich möglich und entspricht dem allgemeinen zivilprozessualen Verständnis, dass Parteien auch nach Klageerhebung Pflichten und Obliegenheiten nachholen können (OLG Karlsruhe GRUR 2020, 166 Rn. 111).
  • LG Düsseldorf, 26.11.2020 - 4c O 17/19

    Auto-Patentkrieg: Weitere Niederlagen für Daimler

    39 Die Kammer folgt daher nicht der Auffassung (LG München, Urteil v. 10. September 2020, 7 O 8818/19; LG Mannheim, Urteil v. 18. August 2020, 2 O 34/19), dass im Rahmen der Prüfung des Willens des Patentverletzers zum Abschluss eines Lizenzvertrages zu FRAND-Bedingungen das Gegenangebot mit in den Blick zu nehmen und insbesondere die dort angebotene Lizenzgebühr als Maßstab für die Lizenzwilligkeit des Lizenzsuchers mit heranzuziehen ist.
  • LG München I, 30.10.2020 - 21 O 3891/19

    FRAND-Einwand im Falle einer mehrstufigen Wertschöpfungskette

    Vielmehr muss der verzögernd agierende Patentverletzer damit rechnen, dass das Gericht bei Bewertung des Verhandlungsverlaufs feststellt, dass er von Anfang an nicht lizenzwillig war (vgl. Landgericht München I, Endurteil vom 10.09.2020, Az. 7 O 8818/19 sowie Endurteil vom 30.09.2020, Az. 21 O 13026/19).

    Dabei muss die grundsätzliche Frage, ob eine Lizenzierung auf allen Ebenen einer mehrstufigen Wertschöpfungskette zu erfolgen hat (sog. "License to All"- Ansatz), oder ob es genügt, sicherzustellen, dass jedes Unternehmen in der Wertschöpfungskette die für die Herstellung der fraglichen Produkte nötigen Rechte bekommt (sog. "Access to All"-Ansatz) hier nicht entschieden werden (für den "Access to All"-Ansatz ausführlich bereits Landgericht München I, Endurteil vom 10.09.2020, Az. 7 O 8818/19).

  • LG München I, 25.02.2021 - 7 O 14276/20

    Patent, Untersagung, Bewilligung, Zustellung, Berufung, proceedings,

    Oder anders ausgedrückt, ein Patentbenutzer, der einen Antrag auf Erlass einer ASI stellt oder dies androht, kann in der Regel nicht als hinreichend lizenzwillig im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2015, 764 - Huawei v. ZTE; BGH GRUR 2020, 961 - FRAND-Einwand; Urteil vom 24.11.2020 - KRZ 35/17 - FRAND-Einwand II; z.B. LG München I GRUR-RS 2020, 22577; 21 O 13026/19 bei juris) angesehen werden.
  • LG München I, 23.10.2020 - 21 O 11384/19

    Verzögerte Lizenzverhandlung des Endproduktherstellers in der Automobilbranche

    Vielmehr muss der verzögernd agierende Patentverletzer damit rechnen, dass das Gericht bei Bewertung des Verhandlungsverlaufs feststellt, dass er von Anfang an nicht lizenzwillig war (vgl. Landgericht München I, Endurteil vom 10.09.2020, Az. 7 O 8818/19 sowie Endurteil vom 30.09.2020, Az. 21 O 13026/19).

    Dabei muss die grundsätzliche Frage, ob eine Lizenzierung auf allen Ebenen einer mehrstufigen Wertschöpfungskette zu erfolgen hat (sog. "License to All"- Ansatz), oder ob es genügt, sicherzustellen, dass jedes Unternehmen in der Wertschöpfungskette die für die Herstellung der fraglichen Produkte nötigen Rechte bekommt (sog. "Access to All"-Ansatz) hier nicht entschieden werden (für den "Access to All"-Ansatz ausführlich bereits Landgericht München I, Endurteil vom 10.09.2020, Az. 7 O 8818/19).

    Angesichts des signifikant höheren Schadensszenarios im Falle der Unterlassung der Herstellung von Kraftfahrzeugen geht die Kammer auch mit Blick auf die der Beklagten als börsennotiertes Unternehmen obliegenden Pflichten davon aus, dass der Weg über den Abschluss eines Lizenzvertrages nicht nur rechtlich geboten, sondern auch wirtschaftlich realistisch ist (so im Ergebnis auch Landgericht München I, Endurteil vom 10.09.2020, Az. 7 O 8818/19 sowie Urteil vom 30.09.2020, 21 O 13026/19).

  • LG München I, 24.06.2021 - 7 O 36/21

    Vorverlagerung der Erstbegehungsgefahr im Falle einer Anti-Suit-Injunction

    Oder anders ausgedrückt, ein Patentbenutzer, der einen Antrag auf Erlass einer ASI stellt oder dies androht, kann in der Regel nicht als hinreichend lizenzwillig im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2015, 764 - Huawei v. ZTE; BGH GRUR 2020, 961 - FRAND-Einwand; Urteil vom 24.11.2020 - KRZ 35/17 - FRAND-Einwand II; z.B. LG München I BeckRS 2021, 3995; GRUR-RS 2020, 22577; 21 O 13026/19 bei juris) angesehen werden.
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20

    Decodierer zur Bildrekonstruktion

    Oder anders ausgedrückt, ein Patentbenutzer, der einen Antrag auf Erlass einer ASI stellt oder dies androht, kann in der Regel nicht als hinreichend lizenzwillig im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs (vgl. EuGH GRUR 2015, 764 - Huawei v. ZTE; BGH GRUR 2020, 961 - FRAND-Einwand; Urteil vom 24.11.2020 - KRZ 35/17 - FRAND-Einwand II; z.B. LG München I GRUR-RS 2020, 22577; 21 O 13026/19 bei juris) angesehen werden.
  • LG München I, 30.09.2020 - 21 O 13026/19

    Unberechtigte Nutzung eines patentgeschützten Videokompressionsstandards

    Vielmehr muss der verzögernd agierende Patentverletzer damit rechnen, dass das Gericht bei Bewertung des Verhandlungsverlaufs feststellt, dass er von Anfang an nicht lizenzwillig war (vgl. Landgericht München I, Endurteil vom 10.09.2020, Az. 7 O 8818/19, wobei die Frage, ob das Gegenangebot FRANDgemäß war, dort offengelassen worden war).
  • BPatG, 11.12.2023 - 8 Ni 12/23
    Mit Beschluss vom 23. Januar 2020 hat der vormals zuständige 6. Nichtigkeitssenat, Az.: 6 Ni 2/20, den Streitwert für das vorliegende Nichtigkeitsverfahren auf 1.250.000,-- Euro im Hinblick auf die Streitwertfestsetzung im Urteil vom 23. Juli 2020 im parallelen Verletzungsverfahren mit mehreren Beklagten und der hiesigen Klägerin als Nebenintervenientin vor dem Landgericht München I, Az.: 7 O 8818/19, für den Zeitraum ab 20. September 2019 mit 1 Million Euro festgesetzt.
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